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Formulare

Fahrtkostenerstattungen für Dienstfahrten zum Religionsunterricht

Die Fahrtkostenabrechnungen sind unter Verwendung der vom Landeskirchenamt herausgegebenen Formblätter der ELKB über das Schulreferat (Dienstweg) zu beantragen. Es sind die aktuellen Formulare aus dem Intranet zu verwenden. Sie finden hier https://www2.elkb.de/intranet/node/11797 :

  • Den Antrag auf Fahrtauslagenerstattung für Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindedienst zur Erteilung von Religionsunterricht
  • Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen zur Erteilung von Religionsunterricht, und Katechetinnen und Katecheten sowie Pfarrerinnen und Pfarrer, die ausschließlich im Religionsunterricht eingesetzt sind.
  • Dazu die Handreichung zum Ausfüllen der Formulare

 

Frist zur Geltendmachung der Fahrtauslagen – Regelung ab August 2019:

Fahrtauslagenerstattung ist innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend zu machen (Nr. 4.3 der VV-KRKV in Verbindung mit § 4 der KRKV). Die Gewährung von Fahrtauslagenerstattung ist ausgeschlossen, wenn Anträge nach Ablauf eines Jahres seit dem Entstehen des Anspruchs eingehen (Ausschlussfrist). Wegen der bestehenden Ausschlussfrist sind Fahrtauslagenerstattungen nun zwingend innerhalb eines Kalenderjahres zu beantragen.
Innerhalb eines Schuljahres sind also Fahrtauslagen für die Monate September bis Dezember (nicht wie bisher zum Schulhalbjahr) und Januar bis Juli getrennt zu beantragen.