Mitarbeitendenvertretung (MAV)
Die MAV ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dekanatsbezirk. „Die MAV hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.“ (§ 35, 1 MVG)
Bei strittigen Fragen mit der Dienststelle können sich Mitarbeitende an die MAV wenden, die dann versucht, eine Einigung herbei zu führen; im Falle des Scheiterns einer Einigung können andere Stellen angerufen werden.
Die Mitglieder der MAV werden alle vier Jahre neu gewählt; sie üben ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus.